top of page

Rechtsvorschrift

EVOA

Gipsabfall ist Abfall aus der sogenannten “Grünen Liste”. Gemäß der EVOA (Europäische Verordnung über die Übertragung vom Abfall) müssen wir bei dem Überbringen von den Gipsabfällen aus Deutschland und/oder den Benelux-Ländern zu unserer Verwertungsanlage in die Niederlande den Anhang mit dem VII-Dokument benutzen.  

 

Zudem müssen wir, bevor der Transport stattfindet, einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen den Absender und den Empfänger abschließen.

 

Gips Recycling Benelux kümmert sich sowohl um den Vertrag als auch um den Anhang VII für ihre Kunden.

 

Mehr Information? Rufen Sie Gips Recycling Benelux an oder besuchen Sie die Webseite von Inspektion, Lebensraum, und Transport (www.ilent.nl).

​

TRANSPORT VON ABFÄLLEN IN DER NIEDERLANDE

Wenn Sie selbst Abfall aus Deutschland und/oder den Benelux-Ländern anliefern möchten, denken Sie dann bitte an der Eintragung bei der Niederländischen VIHB-Liste. Für alle Firmen, die sich in den Niederlanden mit Transport, Einsammlung, Handeln und/oder Vermitteln von Firmenabfallstoffe oder gefährlichen Abfallstoffen beschäftigen, ist der Eintrag auf der ländlichen VIHB-Liste verpflichtet. Auch ausländische Firmen, die diese Aktivitäten auf Niederländischen Grundstück ausüben, müssen auf dieser Liste stehen. 

 

Die Eintragung ist möglich auf der Webseite von der NIWO (Nationale en Internationale Wegvervoer Organisatie): www.niwo.nl. Wir helfen gerne!

VIHB.jpeg
bottom of page